Gründungsprotokoll der Versammlung zur Gründung des Vereins „Internationale Gesellschaft für Architektur und Philosophie“ am 13.12.2010 an der Universität Siegen
Beginn: 13.15 Uhr
Ende: 16.45 Uhr
Versammlungsleiter/in: Professor Dipl.-Ing. Ulf Jonak
Protokollführer/in: PD Dr. Petra Lohmann
Ort: Universität Siegen, Siegen
Teilnehmer: 11 (vgl. Teilnehmerliste)
1. Formalia
Am 13.12.2010 kamen an der Universität Siegen in Siegen 11 Personen zusammen (vgl. Teilnehmerliste, Anlage 1), um die Gründung des Vereins „Internationale Gesellschaft für Architektur und Philosophie“ zu beschließen. Die Gründungsversammlung begann um 13.15 Uhr und endete um 16.45 Uhr. Die Einladung zur Gründungsversammlung durch Frau PD Dr. Petra Lohmann erging fristgerecht.
1.1 Bestellung des Versammlungsleiters
Herr Prof. Dipl.-Ing. Ulf Jonak wurde per Zuruf zum Versammlungsleiter gewählt. Herr Prof. Dipl.-Ing.Ulf Jonak nahm die Wahl an.
1.2 Bestellung des Protokollführers
Frau PD Dr. Petra Lohmann wurde per Zuruf zur Protokollführerin gewählt. Frau PD Dr. Petra Lohmann nahm die Wahl an.
1.3 Feststellung der Beschlussfähigkeit der Gründungsmitglieder
An der Gründungsversammlung nahmen 11 Personen teil. Auf Anfrage des Versammlungsleiters erklärten sich alle diese Personen bereit, als Gründungsmitglieder zu fungieren. Mit 11 Personen wurde die erforderliche Mindestzahl von 7 Gründungsmitgliedern deutlich überschritten. Die Gruppe der Gründungsmitglieder war damit beschlussfähig.
1.4 Verabschiedung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde einstimmig verabschiedet. 11 Ja : 0 Nein : 0 Enthaltungen. Entsprechend der Präzisierung des Entwurfs der Satzung wurde unter TOP 3 der Punkt: Wahl der Stellverteterin/des Stellvertreters der Präsidentin/des Präsidenten aufgenommen. Unter TOP 5 Verschiedenes, wurden 4 Punkte aufgenommen: 1. Bevollmächtigung der Vorstandsmitglieder, 2. Urheberschutz des Vereinslogos, 3. Bekanntgabe der Gründung des Vereins in der einschlägigen Fachpresse sowie durch persönliche Kontaktaufnahme mit ausgewiesenen Fachvertretern sowie 4. Pflege der homepage des Vereins.
2. Vereinsgründung
2.1 Beschluss über die Vereinsgründung
Frau PD Dr. Petra Lohmann erläuterte das Anliegen des Vereins: Der Verein namens "Internationale Gesellschaft für Architektur und Philosophie" widmet sich der Schnittstelle der beiden wissenschaftlichen Disziplinen. Als offenes Diskussionsforum fördert er den Dialog zwischen den beiden Fächerkulturen. Inhaltlich ist der Verein offen für alle Richtungen und Meinungen der genannten Schnittstelle in der ganzen historischen, geographischen und doktrinalen Breite. In einer begleitenden digitalen Zeitschrift ("Systemae. Interdisziplinäre zeitschrift für Architektur und Philosophie") sollen neben Fachaufsätzen und Rezensionen auch Funde aus architekturtheoretischen und philosophischen Archiven erscheinen. Als den Nachbarfächern gegenüber aufgeschlossene Projekte verstehen sich Verein und Zeitschrift zugleich von ihren Grenzen her und öffnen sich einem Reflexionsraum, den sie mit der Ideen- und Wissensgeschichte, der Kunstgeschichte und der Psychologie teilen.
Es folgte eine Aussprache über die Gründung und Namensgebung des Vereins. Über die Notwendigkeit der Gründung des Vereins und über den Namen „Internationale Gesellschaft für Architektur und Philosophie“ wurde per Handzeichen abgestimmt. Alle 11 Anwesenden stimmten der Gründung und der genannten Namensgebung des Vereins per Handzeichen zu: 11 Ja : 0 Nein : 0 Enthaltungen. Alle Anwesenden bestätigten ihren Beschluß über die Vereinsgründung und damit ihren Beitritt in den Verein durch ihre Unterschrift auf der vorliegenden Vereinssatzung. (Vgl. außerdem gesonderte Liste der Beitrittserklärungen der Gründungsmitglieder des Vereins, Anlage 2). Fünf weitere Mitglieder (Prof. Dr. Andrew Benjamin, Dr. Michael Lee, Prof. Dipl.-Ing. Ulrich Exner, Architekt Dipl.-Ing. Dietrich Pressel, Dr. Christian Kauferstein), die am Gründungstag nicht anwesend sein konnten, bestätigten ihren Beitritt durch schriftliche Beitrittserklärungen. (Vgl. Anlage 3)
2.2 Beratung und Annahme der Vereinssatzung
Frau PD Dr. Petra Lohmann stellt fest, dass der Entwurf der Vereinssatzung den anwesenden Gründungsmitgliedern vor der Gründungsversammlung rechtzeitig zugegangen ist und ihnen bekannt ist. (Vgl. Anlage 4) Es erfolgte eine Aussprache über den Entwurf der Vereinssatzung.
Der Entwurf der Vereinssatzung wurde in folgenden Punkten präzisiert:
- §2 (2): ... die Förderung von Kultur und Wissenschaft ...
- §2 (3): Der Verein fördert insbesondere ....
- §2 (3): ... („Systemae. Interdisziplinäre Zeitschrift für Architektur und Philosophie“) ...
- §3 (2): Satz 2 getilgt: Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- §3 (4): Satz 2 getilgt: Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile erhalten.
- §4 (1): getilgt: sowie Institutionen
- §4 (2): Satz ersetzt durch: Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die seine Ziele unterstützt.
- §4 (7): Satz 3 getilgt: Mitglieder ohne regelmäßiges Einkommen sind vom Mitgliedsbeitrag freigestellt.
- §4 (8): getilgt.
- §6 (3), Pkt. 6, Satz 2: .... alle Mitglieder ordnungsgemäß eingeladen wurden. Das Einladungsschreiben gilt den Mitgliedern als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist. Die Mitglieder sind für die Übermittlung ihrer Adresse (e-mail/postalisch) selbst verantwortlich.
- §6 (4), Satz 2: ... ist durch Vollmacht übertragbar.
- §7 (1), Satz 1: ... besteht aus vier Mitgliedern, einem Präsidenten, einem Stellvertreter sowie ... .
- §7 (1): Satz 3 getilgt: Schriftführer und Schatzmeister sind jeweils Stellvertreter des Präsidenten.
- §7 (1), Pkt. 1: ... sollte die Internationalität des Vereins spiegeln-
- §7 (1), Pkt. 4: ... Wiederwahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten
- §8 (1), Satz 1: ... („Systemae. Interdisziplinäre Zeitschrift für Architektur und Philosophie“) ...
- §8 (3), Satz 1: Die anderen Mitglieder ....
- §8 (5): Der Präsident und sein Stellvertreter werden zu den ...
- §9 (2), Satz 2: ... („Systemae. Interdisziplinäre Zeitschrift für Architektur und Philosophie“) ...
Über den präzisierten Entwurf der Vereinssatzung wurde per Handzeichen abgestimmt. Der präzisierte Entwurf der Satzung in der vorgelegten Form wurde einstimmig gebilligt: 11 Ja : 0 Nein : 0 Enthaltungen. Alle Anwesenden bestätigten ihr Einverständnis mit dem präzisierten Entwurf der Vereinssatzung durch Unterschrift auf dem Original der damit als gültig anerkannten Vereinssatzung.
3. Wahl der Vorstandsmitglieder nach §26 BGB
3.1 Wahl der Präsidentin/des Präsidenten
Für die Wahl der Präsidentin/des Präsidenten wurde Frau PD Dr. Petra Lohmann vorgeschlagen. Die Wahl erfolgte per Handzeichen. Frau PD Dr. Petra Lohmann wurde mit 11 Ja : 0 Nein : 0 Enthaltungen zur Präsidentin des Vereins gewählt. Frau PD Dr. Petra Lohmann nahm die Wahl an.
3.2. Wahl der Stellverteterin/des Stellvertreters des Präsidenten
Für die Wahl der Stellvertreterin/des Stellvertreters wurde Herr PD Dr. Ulrich Maximilian Schumann vorgeschlagen. Die Wahl erfolgte per Handzeichen. Herr PD Dr. Ulrich Maximilian Schumann wurde mit 11 Ja : 0 Nein : 0 Enthaltungen zum Stellvertreter der Präsidentin des Vereins gewählt. Herr PD Dr. Ulrich Maximilian Schumann nahm die Wahl an.
3.3 Wahl der Schriftführerin/des Schriftführers
Für die Wahl der Schriftführerin/des Schriftführers wurde Frau Dr. Mildred Galland-Szymkowiak vorgeschlagen. Die Wahl erfolgte per Handzeichen. Frau Dr. Mildred Galland-Szymkowiak wurde mit 11 Ja : 0 Nein : 0 Enthaltungen zur Schriftführerin des Vereins gewählt. Frau Dr. Mildred Galland-Szymkowiak nahm die Wahl an.
3.4 Wahl der Schatzmeisterin/des Schatzmeisters
Für die Wahl der Schatzmeisterin/des Schatzmeisters wurde Frau Architektin Dipl.-Ing. M.A. Verena Henze vorgeschlagen. Die Wahl erfolgte per Handzeichen. Frau Architektin Dipl.-Ing. M.A. Verena Henze wurde mit 11 Ja : 0 Nein : 0 Enthaltungen zur Schatzmeisterin des Vereins gewählt. Frau Dipl.-Ing. Verena Henze nahm die Wahl an.
Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
Präsidentin: Frau PD Dr. Lohmann
Stellvertreter der Präsidentin: Herr PD Dr. Schumann
Schriftführerin: Frau Dr. Galland-Szymkowiak, Mildred
Schatzmeisterin: Frau Architektin Dipl.-Ing. M.A. Verena Henze
Beisitzer wurden noch nicht bestellt.
4. Beschlüsse
4.1 Beschlussfassung über die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister
Der Vorstand schlug die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister vor. Hierüber wurde per Handzeichnen abgestimmt. Der Vorschlag wurde einstimmig angenommen: 11 Ja : 0 Nein : 0 Enthaltungen.
4.2 Beschlußfassung über die Erlangung der Gemeinnützigkeit
Der Vorstand schlug die Erlangung der Gemeinnützigkeit für den Verein vor. Hierüber wurde per Handzeichnen abgestimmt. Der Vorschlag wurde einstimmig angenommen: 11 Ja : 0 Nein : 0 Enthaltungen
Der Vorstand wurde beauftragt, alles Nötige für die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister und die Erlangung der Gemeinnützigkeit zu erledigen.
4.3 Beschlußfassung über die Höhe der Mitgliedsbeiträge
Der Vorstand schlug einen Mitgliedsbeitrag von jährlich 35 Euro,- für ordentliche Mitglieder, 70,- Euro für Fördermitglieder und 10,- Euro für Studenten und Arbeitslose vor. Hierüber wurde per Handzeichnen abgestimmt. Der Vorschlag wurde einstimmig angenommen: 11 Ja : 0 Nein : 0 Enthaltungen
5. Verschiedenes
1. Bevollmächtigung der Vorstandsmitglieder:
Der Vorstand schlug folgende Bevollmächtigung der Vorstandsmitglieder vor:
„Jedes Vorstandsmitglied wird jeweils für sich allein zu handeln ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Gründungssatzung vorzunehmen, die das Amtsgericht für die Eintragung in das Vereinsregister verlangt. Ausgenommen sind die Bestimmungen über den Zwecke des Vereins, die zur Beschlussfassung notwendigen Abstimmungsmehrheiten und den Anfall des Vereinsvermögens bei Auflösung.“
Der Vorschlag wurde einstimmig angenommen: 11 Ja : 0 Nein : 0 Enthaltungen.
2. Urheberschutz des Vereinslogos:
Herr Prof. Dipl.-Ing. Michael Lenhart, Herr Stadtplaner Dipl.-Ing. Andreas Wöbking und Frau Architektin Dipl.-Ing. Katja Marx haben sich um das Logo des Vereins verdient gemacht. Herr Stadtplaner Dipl.-Ing. Andreas Wöbking ist der Autor des Logos. Er übertrug das Verwertungsrecht des Logos dem Verein. Der Vorstand wurde beauftragt, den Urheberschutz des Logis zu veranlassen.
3. Bekanntgabe der Gründung des Vereins in der einschlägigen Fachpresse sowie durch persönliche Kontaktaufnahme mit ausgewiesenen Fachvertretern
Der Vorstand wurde beauftragt, die Gründung des Vereins in der einschlägigen Fachpresse bekannt zu geben. Der Auftrag erfolgte einstimmig: 11 Ja : 0 Nein : 0 Enthaltungen. Darüber hinaus erklärten sich die Gründungsmitglieder bereit, die Vereinsgründung durch persönliche Kontaktaufnahme ausgewiesenen Fachvertretern bekannt zugeben.
4. Pflege der homepage
Herr Stadtplaner Dipl.-Ing. Andreas Wöbking erklärte sich bereit, die homepage des Vereins einzurichten. Der entsprechende link dazu ist: www.archiphil.org. In der anstehenden Pflege der homepage soll Herr Stadtplaner Dipl.-Ing. Andreas Wöbking deutlich entlastet werden.
Der Versammlungsleiter schloß die Versammlung um 16.45 Uhr